AHV-Zweigstelle
Gemeindeverwaltung Hochdorf
Hauptstrasse 3
6280 Hochdorf
Tel. 041 914 17 47
Fax 041 914 17 20
gemeindeverwaltung@hochdorf.ch
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen Bevölkerung und der Ausgleichskasse Luzern.
Aufgaben der AHV-Zweigstelle
Auskunftserteilung über Leistungen und deren Geltendmachung
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Flexibles Rentenalter
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Hilflosenentschädigung (HE)
- Hilfsmittel der AHV und IV
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Kinder- und Ausbildungszulagen (FAK)
- Betreuungs- und Erziehungsgutschriften
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Auskunfterteilung über Beiträge und deren Abrechnungspflicht
- Anmeldung Nichterwerbstätige
- Anmeldung Selbständigerwerbende und juristischen Personen
- Anmeldung Personengesellschaften
- Anmeldung Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
Bei der AHV-Zweigstelle können sämtliche Merkblätter und Formulare bezogen werden. Ebenso können diese Informationen auch im Internet unter www.ahvluzern.ch eingesehen werden.
Öffnungszeiten
Wochentag | Morgen | Nachmittag |
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Montag – Mittwoch | 08.30 – 12.00 | 13.30 – 17.00 |
Donnerstag | 08.30 – 12.00 | 13.30 – 18.00 |
Freitag | 08.30 – 12.00 | 13.30 – 16.30 |
Ihre Ansprechpartner
Brunner Martina
Leiterin
Gisler Stefanie
Mitarbeiterin